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Ausgewählte UVS-Entscheidungen - Ausländerbeschäftigungsgesetz

AusländerbeschäftigungsrechtZUV aktuell 2000, 32 Heft 2 v. 1.6.2000

Zusammenfassung: Da nicht die Botschaft, sondern das Arbeitsmarktservice den zuständigen Ansprechpartner darstellt, können Falschauskünfte bezüglich des Genehmigungserfordernisses einer Ausländerbeschäftigung keinen entschuldbaren Rechtsirrtum begründen.

Rechtsgrundlagen: § 28 Abs 1 Z 1 lit a AuslBG; § 5 Abs 2 VStG

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