Zusammenfassung: Beim Vorwurf der Nichtmitführung der Unterlegkeile eines Anhängers muss aus dem Bescheidspruch erkennbar sein, dass kein leichter Anhänger betroffen war.
Rechtsgrundlagen: § 7 Abs 3 KFG; § 44a Z 1 VStG
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Zusammenfassung: Beim Vorwurf der Nichtmitführung der Unterlegkeile eines Anhängers muss aus dem Bescheidspruch erkennbar sein, dass kein leichter Anhänger betroffen war.
Rechtsgrundlagen: § 7 Abs 3 KFG; § 44a Z 1 VStG
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