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Ausgewählte UVS-Entscheidungen - Bauarbeiterschutzverordnung

ArbeitsrechtZUV aktuell 2000, 32 Heft 1 v. 1.1.2000

Zusammenfassung: Der Tatort liegt im Fall von Verletzungen der Arbeitnehmerschutzbestimmungen am Ort der Unternehmensleitung; der Standort der betroffenen Baustelle ist irrelevant.

Rechtsgrundlagen: § 74 Abs 1 BauV; § 154 Abs 1 BauV; § 2 Abs 2 VStG

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