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Ausgewählte Judikatur der Höchstgerichte - Verwaltungs(straf)Verfahren

VerwaltungsstrafverfahrenZUV aktuell 2000, 27 Heft 1 v. 1.1.2000

§ 51 e Abs 4 VStG idF vor Nov BGBl I 1998/158; § 221 StPO; § 51h VStG

Der VwGH prüft, ob bzw unter welchen Voraussetzungen die Vorbereitungsfrist iSd § 51e Abs 4 VStG auch nach der Vertagung einer Verhandlung gewahrt werden muss.

VwGH 16.09.1999, 99/07/0070

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