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Ausgewählte UVS-Entscheidungen - Landespolizeigesetz

SicherheitsrechtZUV aktuell 2000, 39 Heft 1 v. 1.1.2000

Zusammenfassung: Die Bezeichnung von Polizeibeamten als " G' schupfte" stellt eine unzulässige Anstandsverletzung dar.

Rechtsgrundlagen: § 1 stmk LPolG

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