§ 13 Abs 1 AVG idF 1998/I/158; § 13 Abs 5 AVG idF 1998/I/158; § 63 Abs 5 AVG idF 1995/471
Der VwGH definiert den Zeitpunkt des Einlangens einer mittels Telefax außerhalb der Amtsstunden übermittelten Berufungsschrift und erläutert, dass fehlenden Angaben zum Ablauf der Berufungsfrist in der Rechtsmittelbelehrung zu Lasten des Berufungswerbers gehen.

