Zusammenfassung: Der UVS Oö erläutert, ob bzw unter welchen Voraussetzungen dem Rechtsträger der belangten Behörde im Fall der Zurücknahme einer Maßnahmenbeschwerde ein Kostenersatzanspruch zusteht.
Rechtsgrundlagen: § 79a AVG; Art 129a Abs 1 Z 2 B-VG
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