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Ausgewählte UVS-Entscheidungen - Grundverkehrsgesetz

GrundbuchsrechtZUV aktuell 2000, 38 Heft 1 v. 1.1.2000

Zusammenfassung: Der Abschluss eines Pachtvertrags mit einer Laufzeit von 90 Jahren und die Vorausbezahlung des Pachtzinses nach der rechtskräftigen Verweigerung der Bewilligung der Grundverkehrsbehörde ist als nichtiges Umgehungsgeschäft zu qualifizieren.

Rechtsgrundlagen: § 18 Abs 2 Vlbg GVG; § 29 Vlbg GVG

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