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Ausgewählte UVS-Entscheidungen - Führerscheingesetz

VerkehrsrechtZUV aktuell 2000, 37 Heft 1 v. 1.1.2000

Zusammenfassung: Der UVS qualifiziert § 37 Abs 4 FSG Als Strafsanktions- und als Übertretungsnorm und nimmt zur Konkretisierung des Tatvorwurfs Stellung.

Rechtsgrundlagen: § 37 Abs 4 FSG; § 44a VStG

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