Als das Privatstiftungsgesetz (PSG) im Jahr 1993 verabschiedet wurde, wurden häufig die damals bestehenden (und mittlerweile überwiegend rückgängig gemachten) steuerlichen Vorteile der Privatstiftung in den Vordergrund gestellt. Diese steuerlichen Vorteile waren oft Anlass für die Errichtung einer Privatstiftung. Von Anfang an haben Berater darauf hingewiesen, dass eine Privatstiftung nicht ausschließlich aufgrund steuerlicher Überlegungen errichtet werden sollte, sondern dass die Errichtung einer Privatstiftung ua zu empfehlen sei, wenn der oder die Stifter eine langfristige Vermögenssicherung und den Zusammenhalt des Familienvermögens erreichen wollen. Dies gilt in besonderer Weise bei der Einbringung von Beteiligungen an Familienunternehmen in Privatstiftungen. Der vorliegende Beitrag zeigt einige Möglichkeiten auf, wie ein (individuell gestaltbarer) Einfluss auf das Familienunternehmen für die begünstigten Familienmitglieder gesichert werden kann.

