Die Änderungen in der Besteuerung der Einkünfte aus Kapitalvermögen, vor allem die Erweiterung auf realisierte Wertsteigerungen von Finanzprodukten (Wirtschaftsgüter, deren Erträge Einkünfte aus der Überlassung von Kapital darstellen) und auf Einkünfte aus Derivaten, führen zu durchaus umfangreichen Änderungen in der Besteuerung von Genussrechten, auf die im Folgenden genauer eingegangen werden soll. Im Zuge der Reform der Besteuerung der Einkünfte aus Kapitalvermögen hat der Gesetzgeber aus allgemeinen steuerpolitischen und steueraufkommenstechnischen Gründen die Bemessungsgrundlage und damit die steuerpflichtigen Einkünfte aus Kapitalvermögen umfangreich erweitert.

