Genussrechte können aus steuerlicher Sicht sowohl als Eigenkapital- als auch als Fremdkapitalinstrumente ausgestaltet werden und daher gänzlich unterschiedliche ertragsteuerliche Folgen auslösen. Der folgende Beitrag untersucht die Abgrenzungskriterien zwischen Substanz- und Nominalgenussrechten und unterzieht diese einer kritischen Würdigung.

