In diesem Beitrag werden die grenzüberschreitenden Besteuerungsgrundlagen von Genussrechten sowohl für natürliche als auch juristische Personen in Grundzügen dargestellt. Dabei ist die Unterscheidung zwischen Substanzgenussrechten (steuerliches Eigenkapital) einerseits und obligationenähnlichen Genussrechten (steuerliches Fremdkapital) andererseits wesentlich.1 §§-Bezeichnungen ohne nähere Angabe ihrer Fassung beziehen sich stets auf die aktuelle Rechtslage bzw bei dem durch das BudgBG 2011 geänderten Bestimmungen auf die Rechtslage ab 1. 4. 2012.

