Genussrechte zeichnen sich durch eine grosse Vielfalt aus; sie können sowohl als Eigenkapital- als auch als Fremdkapital ausgestaltet sein. Die einzige ausdrückliche Erwähnung von Genussrechten in den entsprechenden Abgabengesetzen befindet sich in § 5 KVG. Im folgenden Beitrag wird untersucht, wie Genussrechte in Abhängigkeit von ihrer Ausgestaltung verkehrsteuerlich zu behandeln sind, insb wann die Emission oder Übertragung von Genussrechten Gesellschaftsteuer bzw Rechtsgeschäftsgebühren auslöst. Weiters wird behandelt, unter welchen Voraussetzungen die Ausgabe von Genussrechten Umsätze iSd UStG darstellt und zum Vorsteuerabzug berechtigt.

