Für qualifizierte Beteiligungserwerbe kann im Rahmen der Gruppenbesteuerung eine Firmenwertabschreibung geltend gemacht werden. Im Hinblick auf die Inanspruchnahme der Firmenwertabschreibung bestehen in der Praxis jedoch nach wie vor Zweifelsfragen. Der nachfolgende Beitrag geht der Frage nach, inwiefern sich nachträgliche Kaufpreisänderungen auf die Firmenwertabschreibung niederschlagen.

