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Verrechnung des Verlustvortrags bei Unternehmensgruppen

SteuerrechtJudikaturBearbeiter: Mag. Bernhard RennerZUS 2011/26ZUS 2011, 94 Heft 2 v. 29.9.2011

KStG § 8 Abs 4 Z 2 und 4, § 9 Abs 6 Z 2 und 4, § 26c

EStG 1988: § 18 Abs 6

Nach Ansicht des UFS ist ein Verlustvortrag eines Gruppenträgers bereits beim Einkommen der Unternehmensgruppe zu verrechnen und erst anschließend nach dem Verhältnis der Einkommen von Gruppenträger und Gruppenmitglied aufzuteilen. Ein vorrangiger Abzug beim Einkommen eines Gruppenmitglieds ist somit nicht möglich.

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