Dieser Aufsatz setzt sich mit der Frage auseinander, ob ein als Scheinunternehmen iSd § 8 SBBG festgestellter Rechtsträger als steuerliches Zurechnungssubjekt von Leistungsumsätzen in Frage kommen kann. Daran anknüpfend werden mögliche finanzstrafrechtliche Konsequenzen bei sich in diesem Zusammenhang ergebenden steuerlichen Verfehlungen dargelegt.

