Der Gesetzgeber hat kurz vor Jahresende sechs umfangreiche Gesetzesinitiativen beschlossen, die durch das Betrugsbekämpfungsgesetz 2025 Teil Steuern (BBK 2025 Teil Steuern) auch Änderungen im Finanzstrafgesetz (FinStrG) und im Finanzstrafzusammenarbeitsgesetz (FinStrZG) vorsehen. Die wesentlichsten Punkte betreffen die Strafbarkeit der steuerlichen Geltendmachung ungerechtfertigter Verluste, Anpassungen beim Verkürzungszuschlag, den Vorrang des § 51a FinStrG ggü. § 51 FinStrG, Anpassungen in prozessualen Aspekten und Veränderungen bei der Beschlagnahme von Datenträgern und Daten in Anlehnung an die StPO-Novelle 2024.

