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Das Krypto-Meldepflichtgesetz

FinanzstrafrechtAufsätzeMag.a Magdalena LugZSS 2025, 161 Heft 4 v. 30.12.2025

Seit dem 1. Jänner 2026 besteht mit dem Krypto-Meldepflichtgesetz (Krypto-MPfG)11Bundesgesetz über den verpflichtenden automatischen Informationsaustausch betreffend meldepflichtige Kryptowerte im Bereich der Besteuerung, BGBl I Nr 96/2025. ein eigenständiger gesetzlicher Rahmen, mit dem der österreichische Gesetzgeber die Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2226 22Richtlinie (EU) 2023/2226 des Rates vom 17. Oktober 2023 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU des Rates über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung, ABl L, 2023/2226, 24.10.2023. innerstaatlich umsetzt und die rechtliche Grundlage für den verpflichtenden automatischen Informationsaustausch betreffend meldepflichtige Kryptowerte geschaffen hat. Das Krypto-MPfG begründet ein System von Verpflichtungen für Anbieter von Krypto-Dienstleistungen, insbesondere Registrierungs-, Melde- und Sorgfaltspflichten, die der Sicherstellung einer vollständigen und fristgerechten Informationsübermittlung dienen. Die Einhaltung dieser Pflichten wird durch ein finanzstrafrechtliches Sanktionsregime abgesichert. Zusätzlich wird mit dem Krypto-MPfG ein rechtlicher Rahmen für die Durchführung der Amtshilfe zwischen Österreich und Drittländern im Rahmen des globalen Standards für den automatischen Informationsaustausch in Steuersachen betreffend die von meldenden Anbietern von Krypto-Dienstleistungen gemeldeten Informationen geschaffen.33§ 1 Abs 2 Krypto-MPfG.

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