Deskriptoren: Haftung; Prokurist.
Normen: § 9 BAO, § 9a BAO, § 80 BAO, § 83 BAO
Nach dem Erkenntnis des VwGH vom 25.6.2025, Ro 2023/13/0020-5, können nicht nur gesetzliche Vertreter, sondern auch bevollmächtigte Vertreter – damit auch ein Prokurist – zur Haftung nach § 9 Abs 1 BAO herangezogen werden.

