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VwGH: Haftung gemäß § 9 BAO auch für Prokuristen

AbgabenverfahrenJudikaturEdith Capek , Martin LeitnerZSS 2025, 127 Heft 3 v. 22.12.2025

Deskriptoren: Haftung; Prokurist.

Normen: § 9 BAO, § 9a BAO, § 80 BAO, § 83 BAO

Nach dem Erkenntnis des VwGH vom 25.6.2025, Ro 2023/13/0020-5, können nicht nur gesetzliche Vertreter, sondern auch bevollmächtigte Vertreter – damit auch ein Prokurist – zur Haftung nach § 9 Abs 1 BAO herangezogen werden.

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