Am 21. Juli 2023 wurde das Abgabenänderungsgesetz 2023 (AbgÄG 2023) im BGBl I Nr 110/2023 kundgemacht. Neben Änderungen in einer Vielzahl von anderen Gesetzen wurden für das Finanzstrafrecht relevante Bestimmungen im Finanzstrafgesetz (FinStrG)1, Finanzstrafzusammenarbeitsgesetz (FinStrZG)2 und Zollrechts-Durchführungsgesetz (ZollR-DG)3 angepasst. Am selben Tag wurde auch das CESOP-Umsetzungsgesetz 2023 im BGBl I Nr 106/2023 veröffentlicht. Bereits einen Tag zuvor wurden mit BGBl I Nr 97/2023 die Änderungen des Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetzes (WiEReG)4 kundgemacht. In diesem Artikel werden die durch die aufgezählten Gesetze(snovellen) bedingten Neuerungen für das Finanzstrafrecht dargestellt.