vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Aktuelle Neuerungen im Finanzstrafrecht: AbgÄG 2023, CESOP Umsetzungsgesetz 2023 und Novellierung des WiEReG

FinanzstrafrechtAufsätzeMag. Ana Djakovic , Mag. Andreas FalkensteinerZSS 2023, 124 Heft 3 v. 29.11.2023

Am 21. Juli 2023 wurde das Abgabenänderungsgesetz 2023 (AbgÄG 2023) im BGBl I Nr 110/2023 kundgemacht. Neben Änderungen in einer Vielzahl von anderen Gesetzen wurden für das Finanzstrafrecht relevante Bestimmungen im Finanzstrafgesetz (FinStrG)11Bundesgesetz vom 26. Juni 1958, betreffend das Finanzstrafrecht und das Finanzstrafverfahrensrecht (Finanzstrafgesetz – FinStrG), BGBl Nr 129/1958., Finanzstrafzusammenarbeitsgesetz (FinStrZG)22Bundesgesetz über die internationale Zusammenarbeit in Finanzstrafsachen (Finanzstrafzusammenarbeitsgesetz – FinStrZG), BGBl I Nr 105/2014. und Zollrechts-Durchführungsgesetz (ZollR-DG)33Bundesgesetz betreffend ergänzende Regelungen zur Durchführung des Zollrechts der Europäischen Gemeinschaften (Zollrechts-Durchführungsgesetz – ZollR-DG), BGBl Nr 659/1994. angepasst. Am selben Tag wurde auch das CESOP-Umsetzungsgesetz 2023 im BGBl I Nr 106/2023 veröffentlicht. Bereits einen Tag zuvor wurden mit BGBl I Nr 97/2023 die Änderungen des Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetzes (WiEReG)44Bundesgesetz über die Einrichtung eines Registers der wirtschaftlichen Eigentümer von Gesellschaften, anderen juristischen Personen und Trusts (Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz – WiEReG), BGBl I Nr 136/2017. kundgemacht. In diesem Artikel werden die durch die aufgezählten Gesetze(snovellen) bedingten Neuerungen für das Finanzstrafrecht dargestellt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte