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Selbstanzeige oder Fehlanzeige: keine Strafaufhebung für den Gesetzgeber!

Schwerpunkt: SelbstanzeigeAufsätzeMag. Rainer Obermann11Die diesem Beitrag zugrundeliegende Ansicht entspricht ausschließlich der privaten Meinung seines Verfassers.ZSS 2023, 53 Heft 2 v. 24.8.2023

Oder: Warum § 29 FinStrG (auch) im Lichte aktueller Entwicklungen in der (ressortübergreifenden) strafverfolgungsbehördlichen Vollziehungspraxis einer dringenden Reformierung bedarf.

Deskriptoren: Selbstanzeige.

Normen: § 29 FinStrG

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