vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Kurz Informiert

Kurz InformiertStefan SchusterZSS 2023, 51 Heft 2 v. 24.8.2023

Abgabenänderungsgesetz 2023 (Regierungsvorlage) – Highlights

Außerbetriebliche Nutzung leerstehender Bürogebäude (§ 24 Abs 6 EStG)

Die im Rahmen einer Betriebsaufgabe ins Privatvermögen überführten Gebäude sollen nunmehr, wie Grundstücke, zu Buchwerten zu bewerten sein. Eine freiwillige Aufdeckung der stillen Reserven soll, ebenso wie bei Grundstücken, auf Antrag möglich sein. Ein gesonderter Antrag auf Buchwertbeibehaltung ist von der Erklärung nunmehr nicht mehr getrennt nötig. Die Änderung soll für Entnahmen und Betriebsveräußerungen ab dem 1. Juli 2023 gelten.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!