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BFG: Geschäftsführerhaftung (§ 9 BAO) – Ermessensübung

AbgabenverfahrenJudikaturAlexander Stieglitz , Helena BankZSS 2021, 133 Heft 3 v. 28.10.2021

Deskriptoren: Geschäftsführerhaftung; Ermessen.

Normen: § 20 BAO, § 9 BAO

Eine „lange verstrichene Zeit“ ist im Rahmen der Ermessensübung zu berücksichtigen und kann zur Unbilligkeit einer Haftungsinanspruchnahme nach § 9 BAO führen. In der vorliegenden Entscheidung vom 26.7.2021 hatte das BFG zu prüfen, wann die maßgeblichen Zeitpunkte verwirklicht waren, die für die Beurteilung der relevanten Zeitspanne heranzuziehen sind.

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