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Nachbescheidkontrolle und Aufhebung nach § 299 BAO

AbgabenverfahrenAufsätzeRA/StB Dr. Benjamin TwardoszZSS 2021, 80 Heft 2 v. 21.7.2021

Anstatt einer Prüfung der Abgabenerklärungen setzt das Finanzamt oft Abgaben zunächst erklärungsgemäß fest und prüft die Erklärung erst danach. Eine Aufhebung des Bescheides wird dann häufig auf § 299 BAO gestützt. Der Beitrag untersucht, ob und unter welchen Voraussetzungen diese Vorgehensweise zulässig ist, wie sich die Aufhebung nach § 299 BAO zur Berichtigung nach § 293b BAO verhält, und wie der Rechtsschutz dagegen ausgestaltet ist.

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