Auch wenn das Blätterrauschen deutlich vernehmbar ist – die ökosoziale Steuerreform mit ihren Details ist noch zu wenig klar, um darüber berichten zu können. Immerhin ist der Zeitpunkt des Inkrafttretens auf politischer Ebene mit 2022 geäußert worden. Man darf gespannt sein, was außer einer eventuellen Mineralölsteuererhöhung noch auf den Steuerpflichtigen wartet. Der steuerrechtliche Gesetzgeber versucht sich nun auch schon auf die Zeiten nach Corona ein wenig einzustimmen – Stichwort Homeoffice-Gesetz. Hier ist man versucht zu sagen, dass ganzheitliche Lösungsansätze, nicht zuletzt auch für internationales Mobile Working, wohl noch folgen sollten.