Das BFG hat in einem Erkenntnis vom 11.3.2020, RV/7100970/2020 zur Abgabensicherung die Bedenken der Staatsanwaltschaft als Drittschuldnerin gegen die abgabenbehördliche Pfändung von potentiellen Herausgabeansprüchen des in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren Beschuldigten in Zusammenhang mit einer dort erfolgten Sicherstellung als unbegründet abgewiesen und eine (ordentliche) Revision an den VwGH nicht zugelassen.