Ausgehend vom Erkenntnis des BFG zu GZ RV/7104042/20181 soll der nachstehende Beitrag einerseits die einer rechtswirksamen Zustellung abgabenbehördlicher Erledigungen innerhalb der EU entgegenstehenden „Stolpersteine“ aufzeigen, andererseits aber auch jene Grundsätze beleuchten, die der Beseitigung derselben dienen und zu beachten sind.