In den letzten Jahren ist eine rasante Entwicklung bei zwischenstaatlichen Amtshilfen in Abgabensachen zu beobachten. Jeder Informationsaustausch ist dabei zwangsläufig mit einem Rechtseingriff verbunden. Eine Rechtsschutzmöglichkeit ist nach derzeit geltender österreichischer Rechtslage nicht vorgesehen. Der nachfolgende Beitrag befasst sich ua mit der Frage, ob dies angesichts der jüngst ergangenen Schlussanträge der EuGH-Generalanwältin in den verbundenen Rechtssachen C-245/19 und C-246/19 den unionsrechtlichen Vorgaben entspricht.