Immer häufiger bilden Fragen der originären Einkünftezurechnung den Kern der abgabenrechtlichen Vorfragenbeurteilung1 in gerichtlichen Finanzstrafverfahren. Gegenständlicher Beitrag widmet sich dem aktuellen steuerrechtlichen Diskussionsstand und damit verbundenen finanzstrafrechtlichen Risiken.