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Mietzinsanhebung wegen Unternehmensveräußerung - Spaltung zur Aufnahme

MIET- UND WOHNRECHTZRInfo 2005/107 Heft 5 v. 31.3.2005

( § 12a Abs 1 MRG ) Das Mietzinsanhebungsrecht des § 12a Abs 1 MRG (Unternehmensveräußerung) setzt voraus, dass das im Mietgegenstand betriebene Unternehmen im Weg der Einzelrechtsnachfolge übertragen worden ist. Nach einer Gesamtrechtsnachfolge ist es hingegen nicht anwendbar.

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