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Rechtsfähigkeit der Eigentümergemeinschaft - Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen

MIET- UND WOHNRECHTZRInfo 2005/109 Heft 5 v. 31.3.2005

( § 18 Abs 1 WEG 2002 , § 932 ABGB ) Die Eigentümergemeinschaft ist nur beschränkt rechtsfähig. Der Auftrag der Eigentümergemeinschaft an einen Rechtsanwalt, einen liegenschaftsbezogenen Anspruch gerichtlich geltend zu machen, ist jedoch auch dann nicht mangels Rechtsfähigkeit nichtig, wenn sich im Verfahren herausstellt, dass der Anspruch nicht der Eigentümergemeinschaft, sondern den Miteigentümern zusteht.

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