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Genehmigung eines Mehrheitsbeschlusses über eine wichtige Veränderung

MIET- UND WOHNRECHTZRInfo 2005/110 Heft 5 v. 31.3.2005

( § 29 Abs 5 WEG 2002 , § 52 Abs 1 Z 3 WEG 2002 , § 835 ABGB ) Ein Mehrheitsbeschluss über eine wichtige Veränderung muss gemäß § 29 Abs 5 WEG 2002 nach den §§ 834 und 835 ABGB genehmigt werden. Die Genehmigung setzt voraus, dass die Änderung aus der Sicht aller Miteigentümer offenkundig vorteilhaft ist.

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