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Anmerkung der Einräumung von Wohnungseigentum an einem bestehenden Wohnungseigentumsobjekt

MIET- UND WOHNRECHTZRInfo 2005/111 Heft 5 v. 31.3.2005

( § 40 Abs 2 WEG 2002 , § 1072 ABGB ) Die Anmerkung der Einräumung von Wohnungseigentum nach § 40 Abs 2 WEG 2002 setzt zwar voraus, dass an der Räumlichkeit noch kein Wohnungseigentum begründet ist. Die Anmerkung ist jedoch in Analogie zulässig, wenn ein bestehendes Wohnungseigentumsobjekt (hier: Dachboden) in mehrere selbstständige Räumlichkeiten aufgeteilt wird und diese verkauft werden.

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