( § 40 Abs 2 WEG 2002 , § 1072 ABGB ) Die Anmerkung der Einräumung von Wohnungseigentum nach § 40 Abs 2 WEG 2002 setzt zwar voraus, dass an der Räumlichkeit noch kein Wohnungseigentum begründet ist. Die Anmerkung ist jedoch in Analogie zulässig, wenn ein bestehendes Wohnungseigentumsobjekt (hier: Dachboden) in mehrere selbstständige Räumlichkeiten aufgeteilt wird und diese verkauft werden.

