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Überwiegendes Verschulden an der Scheidung

FAMILIENRECHTZRInfo 2005/102 Heft 5 v. 31.3.2005

( § 60 Abs 2 EheG ) Der Ausspruch des überwiegenden Verschuldens eines Ehegatten an der Scheidung setzt voraus, dass dessen Verschulden erheblich schwerer wiegt und das Verschulden des anderen fast völlig in den Hintergrund tritt.

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