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Prozessuales Anerkenntnis im Verfahren vor dem OGH

VERFAHRENSRECHTZRInfo 2005/118 Heft 5 v. 31.3.2005

( § 395 ZPO , § 509 ZPO ) Prozessuales Anerkenntnis und Anerkenntnisurteil sind auch in dritter Instanz zulässig. Wenn während des Verfahrens vor dem OGH ein prozessuales Anerkenntnis abgegeben wird, führt dies auf Antrag zur Fällung eines Anerkenntnisurteils, ohne dass die Anberaumung einer mündlichen Verhandlung erforderlich wäre.

OGH 26.01.2005, 3 Ob 255/04b

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