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Verkehrssicherungspflichten bei einer Wasserrutsche

SCHADENERSATZZRInfo 2005/089 Heft 4 v. 10.3.2005

( § 1295 Abs 1 ABGB ) Die Rechtsansicht, dass mit der Forderung nach einer lückenlosen Überwachung einer Wasserrutsche (sowohl des Ein- und Ausstiegsbereichs als auch der Röhre) die Verkehrssicherungspflichten des Schwimmbadbetreibers überspannt werden, bedarf keiner Korrektur durch den OGH (Zurückweisung der Revision mangels erheblicher Rechtsfrage).

OGH 23.11.2004, 10 Ob 26/04b

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