( § 1311 ABGB , § 20 PMG ) § 20 PMG über die Kennzeichnungs- und Hinweispflichten für Pflanzenschutzmittel ist ein Schutzgesetz; im Rechtswidrigkeitszusammenhang steht auch der Vermögensschaden eines Landwirts, der Ernteausfälle erleidet, weil er das Mittel wegen fehlender Hinweise falsch angewendet hat. Die Kennzeichnungs- und Hinweispflichten nach § 20 PMG treffen nicht nur den Zulassungsinhaber, sondern jede Person, die das Pflanzenschutzmittel in Verkehr bringt (verkauft bzw überlässt).

