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Teilungshindernis der Unzeit aufgrund des gesetzlichen Vorausvermächtnisses des Wohnrechts

SACHENRECHTZRInfo 2005/075 Heft 4 v. 10.3.2005

( § 758 ABGB , § 830 ABGB ) Ein Miterbe kann wegen Unzeit nicht die Teilung der Liegenschaft begehren, solange das als gesetzliches Vorausvermächtnis zustehende Wohnrecht des erblasserischen Ehegatten besteht.

OGH 15.12.2004, 6 Ob 233/04i

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