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Eigentümergemeinschaft als Versicherungsnehmerin trotz Nennung der Miteigentümer im Versicherungsvertrag

MIET- UND WOHNRECHTZRInfo 2005/085 Heft 4 v. 10.3.2005

( § 18 Abs 1 WEG 2002 ) Obwohl der Versicherungsvertrag nach In-Kraft-Treten des 3. WÄG im Namen der Miteigentümer abgeschlossen worden ist, besteht kein Zweifel, dass die (Wohnungs-)Eigentümergemeinschaft Versicherungsnehmerin der Leitungswasserschadenversicherung des Wohnhauses ist.

OGH 12.01.2005, 7 Ob 318/04x

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