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Unterlassungsanspruch gegen Rauch aus dem Hauskamin

MIET- UND WOHNRECHTZRInfo 2005/084 Heft 4 v. 10.3.2005

( § 16 Abs 2 WEG 2002 , § 364 Abs 2 ABGB ) Der (erstmalige) Anschluss eines Ofens an einen vorhandenen Kamin setzt nicht die Zustimmung der anderen Mit- und Wohnungseigentümer voraus.

Rauch aus dem Hauskamin ist keine unmittelbare Zuleitung. Ein Unterlassungsanspruch besteht daher nur dann, wenn die Rauchimmissionen das ortsübliche Maß überschreiten und die ortsübliche Nutzung wesentlich beeinträchtigen.

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