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Mobilfunkantennen - Zinsminderungsrecht, vorvertragliche Aufklärungspflicht

MIET- UND WOHNRECHTZRInfo 2005/060 Heft 3 v. 17.2.2005

( § 1096 Abs 1 ABGB ) Die Furcht des Mieters vor einer Gesundheitsgefährdung durch Mobilfunkantennen, die bisher wissenschaftlich nicht nachgewiesen werden konnte, kann keine Mietzinsminderung rechtfertigen.

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