( § 27 Abs 2 WEG 2002 ) Um das gesetzliche Vorzugspfandrecht iSd § 27 WEG 2002 auszunützen, muss die Anmerkung der Klage bei sonstiger Präklusion innerhalb von sechs Monaten ab Fälligkeit der eingeklagten Forderung beantragt werden. Nach Anmerkung sind auch alle während des Verfahrens fällig werdenden Forderungen gesichert, sofern das Klagebegehren innerhalb der sechsmonatigen Frist ab Fälligkeit ausgedehnt wird.

