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Präklusivfrist für die Überprüfung des Mietzinses - Aneinanderreihung von befristeten Verträgen

MIET- UND WOHNRECHTZRInfo 2005/064 Heft 3 v. 17.2.2005

( § 16 Abs 8 MRG idF BGBl I 1997/22 , § 37 Abs 1 MRG , § 40 MRG ) Im Fall der Aneinanderreihung von zulässig befristeten Mietverträgen endet die Präklusivfrist für die Geltendmachung der Teilunwirksamkeit der Mietzinsvereinbarung gemäß § 16 Abs 8 MRG idF BGBl I 1997/22 frühestens sechs Monate nach Ablauf der zusammengerechneten Gesamtbefristungsdauer (bzw nach Umwandlung in ein unbefristetes Mietverhältnis).

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