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Schadenersatz für entgangene Urlaubsfreude vor In-Kraft-Treten des ZivRÄG 2004

SCHADENERSATZZRInfo 2005/066 Heft 3 v. 17.2.2005

( § 1167 ABGB idF vor GewRÄG, § 1295 Abs 1 ABGB , § 31e Abs 3 KSchG , § 273 Abs 1 ZPO ) Im Fall eines wesentlichen Reisemangels kann der Reisende die Wandlung des Reisevertrags erklären. Mehrere weniger schwer wiegende Mängel können insgesamt einen wesentlichen Mangel darstellen.

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