vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Scheinuntermiete - Umgehungsabsicht bei der Sanierungshauptmiete

MIET- UND WOHNRECHTZRInfo 2005/035 Heft 2 v. 3.2.2005

( § 2 Abs 3 MRG ) Bei der Sanierungshauptmiete wird dem Hauptmieter die Untervermietung gestattet, um die von ihm für die Sanierung des Mietgegenstands (hier: für die Schaffung des Mietgegenstands durch Dachbodenausbau) aufgewendeten Mittel wieder hereinzubringen. Der Untermieter ist als Hauptmieter anzuerkennen, wenn die Sanierungshauptmiete aufgrund der Absicht der Vertragsparteien bei Abschluss des Hauptmietvertrags als Umgehungsgeschäft zu werten ist.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!