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Verjährung gegenüber dem Nachlass

ERBRECHTZRInfo 2005/033 Heft 2 v. 3.2.2005

( § 1494 ABGB , § 1497 ABGB , § 78 AußStrG aF, § 129 AußStrG aF) Nicht erst die Klage, sondern bereits der Antrag des Verlassenschaftskurators, die Klageführung verlassenschaftsgerichtlich zu genehmigen, unterbricht die Verjährung.

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