( § 1494 ABGB , § 1497 ABGB , § 78 AußStrG aF, § 129 AußStrG aF) Nicht erst die Klage, sondern bereits der Antrag des Verlassenschaftskurators, die Klageführung verlassenschaftsgerichtlich zu genehmigen, unterbricht die Verjährung.
( § 1494 ABGB , § 1497 ABGB , § 78 AußStrG aF, § 129 AußStrG aF) Nicht erst die Klage, sondern bereits der Antrag des Verlassenschaftskurators, die Klageführung verlassenschaftsgerichtlich zu genehmigen, unterbricht die Verjährung.
