( § 23 WEG 2002 , § 24 WEG 2002 ) Ein angefochtener Beschluss der Eigentümergemeinschaft ist bis zur Entscheidung im Anfechtungsverfahren nicht (endgültig) rechtswirksam. Mangels Rechtswirksamkeit des Beschlusses über die ordentliche Kündigung des Verwaltungsvertrags kann während des Anfechtungsverfahrens kein vorläufiger Verwalter bestellt werden.
OGH 28.09.2004, 5 Ob 69/04i

