vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Keine Bindungswirkung nach Diversion

SCHADENERSATZZRInfo 2005/019 Heft 1 v. 20.1.2005

( § 1325 ABGB , § 1375 ABGB ) Ein rechtskräftiges Strafurteil hat im Zivilverfahren insofern Bindungswirkung, als sich der Verurteilte nicht darauf berufen kann, die Tat nicht begangen zu haben. Keine Bindungswirkung haben eine Strafverfügung, ein freisprechendes Strafurteil, die Einstellung des Strafverfahrens und eine Diversion.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!