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Verzugszinssatz für Geldforderungen zwischen Unternehmern

SCHADENERSATZZRInfo 2005/020 Heft 1 v. 20.1.2005

Der Verzugszinssatz nach § 1333 Abs 2 ABGB (für Geldforderungen zwischen Unternehmern), der halbjährlich an den Basiszinssatz angepasst wird, beträgt im Zeitraum von 1. 1. 2005 bis 30. 6. 2005 unverändert 9,47 %.

Verzugszinssatz nach § 1333 Abs 2 ABGB seit 1. 8. 2002:

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